ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MICROMERCE GMBH

1. Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Die nachstehenden Bedingungen (die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“) gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Standard-Softwareprogrammen (die „Software“), die von der Micromerce GmbH, nachfolgend Micromerce genannt, hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet unseren Kunden bereitgestellt werden. Unser Angebot richtet sich nicht an Verbraucher, sondern ausschließlich an Unternehmer.

(2) Gegenstand des Vertrages sind die Bereitstellung von unter micromerce.com aufgeführten Softwareprogrammen zur Nutzung ihrer Funktionalitäten über das Internet, die Möglichkeit zur Ablage von Anwendungsdaten und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts

(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

2. Vertragsschluss

Die Präsentation unserer Dienstleistungen stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst das Anlegen eines Kundenkontos und die Bestellung einer Dienstleistung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versenden wir an den Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail. Die Annahme des Angebots erfolgt gesondert per E-Mail.

3. Bereitstellung von Software und Speicherplatz für Daten

(1) Micromerce hält ab dem vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen ([auch bei Mehrzahl] im Folgenden ,,Server“ genannt) die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(2) Bei Vertragsschluss/Anmeldung erstellt der Kunde einen Benutzernamen sowie ein Benutzerpasswort zur Nutzung der Software per einheitlichem Administrationsinterface.

(3) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der Software, durch die Software unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Micromerce dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich per Mail ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Micromerce wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(4) Micromerce hält auf dem Server ab dem vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Kunden durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten Speicherplatz in im vereinbarten Umfang bereit. Micromerce schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Micromerce treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten.

(5) Die Daten werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(6) Übergabepunkt für die Software und die Daten ist der Routerausgang des von Micromerce genutzten Rechenzentrums.

(7) Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Micromerce bis zum Übergabepunkt ist Micromerce nicht verantwortlich.

4.1. Rechte des Kunden an der Software

(1) Micromerce räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet, Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

(3) Der Kunde erkennt hiermit Micromerce als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. Micromerce ’ s Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von Micromerce dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist. Sofern Micromerce während der Laufzeit des Vertrags neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(4) Der Kunde erkennt hiermit Micromerce’s Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

4.2. Rechte des Kunden an den Daten

Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von Micromerce jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von Micromerce besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

4.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist Micromerce berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Micromerce behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

5. Wartungsbedingungen und Service Level

5.1. Weiterentwicklungen / Leistungsänderung

Micromerce behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von Micromerce an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
Nach der Kenntnisnahme von wesentlichen Leistungsänderungen ist der Kunde verpflichtet zu überprüfen, ob kundenspezifische Anwendungsfälle noch fehlerfrei funktionieren.
Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt Micromerce dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.

5.2. Systembetrieb

Micromerce stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung. Micromerce führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Unabhängig von den Backups von Micromerce ist der Servicenutzer verpflichtet, eigene regelmäßige
Datensicherungen, mindestens wöchentlich durchzuführen.
Die Micromerce Anmeldedaten und die von den Services erzeugten privaten API Schlüssel sind nur für Ihre interne Nutzung bestimmt und Sie dürfen diese nicht an ein anderes Unternehmen oder eine andere Person verkaufen, übertragen oder unterlizenzieren, außer dass Sie die privaten Schlüssel gegenüber Ihren Vertretern und Auftragnehmern offenlegen dürfen, die in Ihrem Auftrag arbeiten.

5.3. Systemverfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die Micromerce als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch Micromerce zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

5.4. Störungen der Systemverfügbarkeit

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

6. Datenherausgabe

(1) Micromerce wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden auf einem geeigneten Datenträger oder per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Datenserver abgelegt sind, abweichend hiervon in einem zwischen Micromerce und Kunden vereinbarten Datenformat. Der Kunde hat hierfür die in der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste festgehaltenen Entgelte zu zahlen.

(2) Micromerce wird die bei ihm vorhandenen Kunden-Daten 14 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten.

7. Gewährleistung

(1) Micromerce haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Micromerce sowie den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Micromerce im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet Micromerce nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, welche für die Vertragsdurchführung unabdingbar sind und auf die die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von Micromerce auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 [dieser Alternative] bleiben unberührt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst, auf die Micromerce keinen Einfluss hat, wird von Micromerce keine Haftung übernommen.

8. Haftungsbeschränkung

(1) Micromerce haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Micromerce sowie den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Micromerce im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet Micromerce nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, welche für die Vertragsdurchführung unabdingbar sind und auf die die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von Micromerce auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 [dieser Alternative] bleiben unberührt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst, auf die Micromerce keinen Einfluss hat, wird von Micromerce keine Haftung übernommen.

9. Vergütung

(1) Für die vereinbarten Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise und Preisstufen. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Micromerce stellt dabei am Anfang eines Monats die Leistungen des Vormonats in Rechnung. Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.

(3) Die Erbringung der Leistungen durch Micromerce ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann Micromerce das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Micromerce mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche, von Micromerce schriftlich anerkannte Ansprüche oder solche aus dem selben Vertragsverhältnis handelt.

10. Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich (Fax oder Mail sind ausreichend) mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf eines Monats nach Vertragsschluss.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Micromerce ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor,

  • wenn sich der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug befindet
  • wenn der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt
  • wenn der Kunde Inhalte verwendet, welche die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

(2) Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden Micromerce und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.

(3) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Micromerce von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, obliegt es dem Kunden seine gesetzlichen Pflichten der Auftragsdatenverarbeitung einzuhalten. Micromerce wird die Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

12. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Hamburg. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.

(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.

Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr

1. Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen

Für die Abgabe seines Angebots muss der Kunde folgende technische Schritte durchlaufen: Anmeldung unter micromerce.de durch Eingabe der Anmelde- und Firmendaten sowie Absendung der Anmeldung. Die Annahme durch Micromerce erfolgt nach Maßgabe der obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext oder Vertragsänderungen werden von Micromerce gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Anmeldung/Vertragsänderung nebst den vorliegenden AGB/Informationen in Textform per E-Mail oder Fax zugeschickt.

3. Informationen über die technischen Mittel um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen

Vor verbindlicher Abgabe der Anmeldung kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

4. Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
Stand: 19.03.2017

svgGo to Application